Im Rahmen seiner Verpflichtung nach § 5 ArbSchG hat der Arbeitgeber zunächst die Gefährdung seiner Beschäftigten durch Explosionen zu ermitteln, zu beurteilen und die notwendigen Schutzmaßnahmen abzuleiten.

Explosionsschutzdokument nach Gefahrstoffverordnung

Diese Gefährdungsbeurteilung sowie die daraus abzuleitenden Schutzmaßnahmen sind in einem Explosionsschutzdokument darzustellen.

Explosionsschutz ist ein wesentlicher Bestandteil des Arbeits- und Anlagensicherheitsmanagements in vielen Industriebranchen. Er umfasst alle technischen, organisatorischen und baulichen Maßnahmen, die dazu dienen, das Entstehen und die Ausbreitung von Explosionen zu verhindern oder deren Auswirkungen so weit wie möglich zu begrenzen. Ziel ist es, Menschen, Sachwerte und die Umwelt zu schützen.

Explosionsgefährdete Bereiche entstehen überall dort, wo brennbare Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden können. Ein Explosionsschutzdokument wird nach § 6 Abs. 9 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) gefordert, wenn ohne Anwendung von Schutzmaßnahmen gefährliche explosionsfähige Gemische entstehen oder vorhanden sein können. Explosionsfähige Atmosphäre ist ein explosionsfähiges Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben unter atmosphärischen Bedingungen.

Das Explosionsschutzdokument stellt eine gesonderte Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung für explosionsgefährdete Bereiche dar. Es muss regelmäßig überprüft und überarbeitet werden, damit immer der aktuelle Stand der jeweiligen Anlage abgebildet wird.

 

 

 

Aus dem Explosionsschutzdokument muss insbesondere hervorgehen,

  • dass die Explosionsgefährdungen ermittelt und einer Bewertung unterzogen worden sind
  • dass angemessene Vorkehrungen getroffen werden, um die Ziele des Explosionsschutzes zu erreichen (Darlegung eines Explosionsschutzkonzeptes).
  • ob und welche Bereiche in Zonen eingeteilt wurden (Einteilung in Zonen 0, 1, 2 für Gase bzw. Zonen 20, 21, 22 für Stäube).
  • für welche Bereiche Explosionsschutzmaßnahmen getroffen wurden (Ex-Zonenplan),
  • wie die Vorgaben zur Zusammenarbeit verschiedener Firmen umgesetzt werden, z.B. zum Beispiel Unterweisungen, Freigabe- und Erlaubnisscheine und
  • welche Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zum Explosionsschutz durchzuführen sind.
  • Chemische Industrie
  • Lebensmittelverarbeitung (z. B. Mehl- oder Zuckerstaub)
  • Wärmekraftwerke (Braunkohle- und Steinkohlestaub, Wasserstoff)
  • Holzverarbeitung, Tischlereien, Schreinereien (Holzstaub)
  • Mühlen, Silos und Getreidelager
  • Lackierereien (Spritzstände, elektrostatisches Beschichten)
  • Regenklärbecken und Regenrückhaltebecken für die Straßenentwässerung
  • Abwassertechnische Anlagen (Kläranlagen, Klärschlammtrocknungsanlagen, Pumpstationen, Belebungsbecken, Faulbehälter, Regenrückhaltebecken (RRB, Regenklärbecken (RKB))

 

Explosionsschutz ist kein statisches Thema, sondern ein kontinuierlicher Prozess zur Risikominimierung und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Mit einem professionell erstellten Explosionsschutzdokument sichern Unternehmen nicht nur die Sicherheit ihrer Mitarbeiter, sondern erfüllen auch ihre rechtlichen Verpflichtungen und reduzieren Haftungsrisiken erheblich.

 

Warum es sich für Sie lohnt, das Explosionsschutzdokument von einer fachkundigen Person erstellen zu lassen:

  • Die korrekte Bewertung von Explosionsgefährdungen, die Einteilung von Ex-Zonen und die Auswahl wirkungsvoller technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen erfordert spezialisiertes Fachwissen
  • Interne Kapazitäten werden oft überschätzt. Externe fachkundige Personen erstellen Explosionsschutzdokumente schneller, vollständig und mit weniger Nachfragen – oft günstiger, als die langwierige interne Einarbeitung
  • Eine fachkundige Person kennt die konkreten Forderungen und aktuelle technische Regeln und reduziert dadurch rechtliche Risiken.
  • Ein fachlich sauber erstelltes und dokumentiertes Explosionsschutzdokument reduziert das Haftungsrisiko und ist hilfreich bei Versicherungsfragen und bei Betriebsprüfungen

 

Wenn Sie Unterstützung bei der Erstellung oder Aktualisierung Ihres Explosionsschutzdokuments benötigen, stehen Ihnen unsere qualifizierten Sicherheitsingenieure mit fachlicher Expertise und praxisnaher Beratung gerne zur Seite.