Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) nach Baustellenverordnung

Sicherheits- und Gesundheitsschutz
koordination nach Baustellenverordnung - SiGeKo

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen ist ein wichtiges Thema, denn Beschäftigte in der Bauwirtschaft sind zahlreichen Gefährdungen ausgesetzt. Die Unfallhäufigkeit auf Baustellen in Deutschland ist mehr als doppelt so hoch wie in der gesamten gewerblichen Wirtschaft. Ein wesentlicher Teil der Unfälle am Bau ist auf Planungsfehler und mangelnde Organisation zurückzuführen. Grundlage für sicheres und gesundes Arbeiten ist daher die Kommunikation zwischen allen beteiligten Personen und die Koordinierung ihrer Tätigkeit.

Die Vorschriften der Baustellenverordnung sehen eine verstärkte Koordination der Bauabläufe und die frühzeitige Berücksichtigung von Arbeitsschutzbelangen bereits in der Planungsphase vor. Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) konkretisieren die Baustellenverordnung.

Als Bauherrin oder Bauherr tragen Sie die Verantwortung für Ihr Bauvorhaben. Sie müssen daher die in der Baustellenverordnung verankerten Arbeitsschutzmaßnahmen umsetzen. Dies gilt sowohl bei der Planung zur Ausführung eines Bauvorhabens als auch bei der Koordinierung der Bauausführung.

Wir unterstützen Sie bei der sicheren Durchführung der Baumaßnahme in der Planungs- und Ausführungsphase.

  • Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz bei der Planung der Ausführung eines Bauvorhabens
  • Erstellung und Übermittlung der Vorankündigung an die zuständige Behörde
  • Erstellung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung (SiGe-Plan)
  • Zusammenstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten
  • Erstellung einer Baustellenordnung
  • Mitwirkung bei der Planung der Baustelleneinrichtung im Hinblick auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
  • Bekanntmachung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung und Erläuterung der festgelegten Maßnahmen
  • Koordination der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach §4 Arbeitsschutzgesetz
  • Überprüfung der Einhaltung der Maßnahmen aus dem SiGe-Plan durch regelmäßige Baustellenbegehungen
  • Dokumentation durch Begehungsberichte und Nachverfolgung der festgestellten Abweichungen

Baustellenordnung
Arbeitsschutz auf Baustellen

Als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) Ihrer Baustelle erstellen wir auf Wunsch eine Baustellenordnung.

Als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) Ihrer Baustelle erstellen wir auf Wunsch eine Baustellenordnung. Diese dient zur Organisation sowie zur Festlegung der Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten während der Bauphase.

Mit einer Baustellenordnung können Sie schon beim Vertragsabschluss mit den ausführenden Firmen wichtige Arbeitsschutzregelungen für die Bauphase festlegen.