Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie nach § 5 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
Sie müssen die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen ermitteln und feststellen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.
In vielen weiteren Verordnungen, z.B. Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung, ist die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen ebenfalls vorgeschrieben.
Leistungen Ingenieurbüro Verhoeks
Unsere Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit erstellen zusammen mit Ihren Führungskräften und Beschäftigten alle erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen wie zum Beispiel:
- Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz
- Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung
- Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung
- Gefährdungsbeurteilung nach der Biostoffverordnung