Gefährdungsbeurteilung – Vorgaben und rechtliche Grundlagen
Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument des Arbeitsschutzes in Deutschland. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, Arbeitsplätze systematisch auf Gefährdungen zu prüfen und entsprechende Maßnahmen abzuleiten.
Die wichtigste Grundlage bildet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 5 und § 6.
Es verpflichtet Arbeitgeber:
- die Arbeitsbedingungen zu beurteilen,
- Gefährdungen zu ermitteln, die Sicherheit oder Gesundheit der Beschäftigten beeinträchtigen können,
- geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen und umzusetzen,
- und die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig zu überprüfen und zu dokumentieren.
Weitere Vorgaben und Verordnungen
Neben dem ArbSchG gibt es zahlreiche spezifische Verordnungen, die Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung konkretisieren:
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Vorgaben zur Beurteilung von Arbeitsmitteln, Maschinen und Anlagen
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Besondere Regeln für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, inkl. Schutzmaßnahmen und Betriebsanweisungen
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Anforderungen an Räume, Ausstattung und ergonomische Gestaltung
- Biostoffverordnung (BioStoffV): Besondere Anforderungen beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen (z. B. Viren, Bakterien, Schimmelpilze) – wichtig für Gesundheitswesen, Forschung, Labor und Abfallwirtschaft
- Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV): Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten bei der Arbeit
- Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV): Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen
- DGUV Vorschriften, Regeln und Informationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV und der Unfallkassen (UK)
Unsere erfahrenen Sicherheitsingenieure unterstützen Sie bei der professionellen Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen. Ein Schwerpunkt unserer Dienstleistung ist die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen – praxisnah, rechtssicher und optimal dokumentiert.
Dabei setzen wir auf die leistungsstarke Software AUDITOR plus der HNC-Datentechnik GmbH, die für ein effizientes Arbeits- und Umweltschutz-Management entwickelt wurde.
Gefährdungsbeurteilungen – strukturiert und nachvollziehbar
Die Gefährdungsbeurteilung ist das Herzstück des modernen Arbeitsschutzes. Mit unserer Unterstützung profitieren Sie von:
- Systematischer Analyse aller Arbeitsplätze und Tätigkeiten
- Identifikation von Gefährdungen (z. B. Maschinen, Gefahrstoffe, biologische Arbeitsstoffe, psychische Belastungen)
- Erarbeitung geeigneter Schutzmaßnahmen
- Dokumentation nach aktuellen Vorschriften in AUDITOR plus
Ergebnis: Ihre Gefährdungsbeurteilungen sind aktuell, vollständig und revisionssicher
Vorteil: Ihre Mitarbeiter erhalten klare, leicht verständliche Anweisungen, die Sicherheit im Alltag erhöhen.
Schwerpunkte und Branchen
- Maschinenbau
- Kfz-Werkstätten
- Hochbau, Tiefbau, Straßenbau
- Wärmekraftanlagen (BHKW, Industriekraftwerke)
- Abwassertechnische Anlagen (Kläranlagen, Pumpstationen, Klärschlammbehandlungsanlagen)
- Stadtverwaltungen, Betriebshöfe aus dem kommunalen Bereich
Betriebsanweisungen – verständlich und praxisnah
Gut erstellte Betriebsanweisungen sind ein wichtiges Instrument, um Mitarbeiter im Alltag zu schützen. Wir erstellen für Sie:
- Individuelle Betriebsanweisungen auf Basis der Gefährdungsbeurteilungen
- Rechtskonforme Inhalte zu Arbeitsmitteln, Gefahrstoffen oder Tätigkeiten
- Klar verständliche und visuell ansprechende Dokumente
Vorteil: Ihre Mitarbeiter erhalten klare, leicht verständliche Anweisungen, die Sicherheit im Alltag erhöhen.