Sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2

Als Geschäftsführer oder Unternehmerin tragen Sie maßgeblich zu sicheren und gesunden Arbeitsbedingungen in Ihrem Betrieb bei. Eine systematische Integration von Sicherheit und Gesundheit wirkt präventiv, schützt Ihre Beschäftigten, steigert Motivation, Qualität und Effizienz und bietet Ihnen zugleich Sicherheit in rechtlichen Fragen. Mit der Unterstützung erfahrener Sicherheitsingenieure setzen Sie diese Anforderungen effizient, praxisnah und rechtssicher in Ihrem Unternehmen um.

  • Erfahrene Sicherheitsingenieure
  • Sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2: Grundbetreuung + betriebsspezifische Betreuung
  • Dokumentation für Audits, Berufsgenossenschaften und Behörden
  • Integration mit AUDITOR plus Arbeitsschutzmanagement-Software möglich

Ziele der Sicherheitstechnischen Betreuung

Die sicherheitstechnische Betreuung sorgt dafür, dass Arbeitsplätze sicher gestaltet sind, Risiken frühzeitig erkannt werden und Mitarbeiter langfristig gesund bleiben. Grundlage dafür ist die DGUV Vorschrift 2.Sie unterstützt die Unternehmen dabei, den Arbeitsschutz systematisch zu organisieren und kontinuierlich zu verbessern. Unser Ziel ist es, mit Ihnen gemeinsam eine Sicherheitskultur zu schaffen, die weit über das Erfüllen von Vorschriften hinausgeht – denn gesunde und motivierte Mitarbeiter sind der Schlüssel für den Unternehmenserfolg.

 

Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“

In Abhängigkeit der Unternehmensgröße bietet die DGUV Vorschrift 2 folgende Möglichkeiten der sicherheitstechnischen Betreuung:

  • Bis zu 20 Beschäftigte:
    Regelbetreuung ohne feste Einsatzzeit
  • Bis zu 50 Beschäftigte:
    Alternative bedarfsorientierte Betreuung 
  • Mehr als 20 Beschäftigte
    (falls keine alternative Betreuung gewählt wird), bzw. mehr als 50 Beschäftigte:
    Die Gesamtbetreuung setzt sich aus einer Grundbetreuung sowie einer betriebsspezifischen Betreuung zusammen

 

Sifa-Bedarf prüfen lassen

Wir unterstützen Sie mit einer professionellen Beratung zur DGUV Vorschrift 2, damit Sie das passende Betreuungsmodell wählen und die sicherheitstechnische Betreuung optimal auf Ihr Unternehmen abstimmen können.

Der Mehrwert für Ihr Unternehmen

Sicherheit am Arbeitsplatz bedeutet mehr als nur die Vermeidung von Unfällen. Sie stärkt das Vertrauen, erhöht die Motivation und reduziert krankheitsbedingte Ausfälle. Mit einer professionellen Betreuung profitieren Sie von:

  • Sicheren Arbeitsplätzen durch praxisgerechte Lösungen
  • Gesünderen Mitarbeitern, die sich wohlfühlen und leistungsfähig bleiben
  • Frühzeitiger Erkennung von Risiken, bevor Probleme entstehen
  • Weniger Ausfallzeiten und einer spürbaren Entlastung der Führungskräfte
  • Einer positiven Unternehmenskultur, die Sicherheit und Gesundheit aktiv fördert
  • Attraktivität als Arbeitgeber, der Verantwortung für seine Mitarbeiter übernimmt

Leistungen Ingenieurbüro Verhoeks

1. Beratung des Unternehmers und der Führungskräfte

  • Wir unterstützen den Unternehmer und seine Führungskräfte bei der Erfüllung ihrer Pflichten aus dem Arbeitsschutzgesetz
  • Beratung zu allen Fragen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Beratung bei der Gestaltung sicherer Arbeitsplätze, Arbeitsverfahren und Arbeitsumgebungen
  • Unterstützung bei der Auswahl und Einführung von Arbeitsmitteln, Maschinen und persönlicher Schutzausrüstung (PSA)

 

2. Gefährdungsbeurteilungen

  • Durchführung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Analyse von Arbeitsplätzen, Tätigkeiten und Prozessen auf mögliche Risiken
  • Ableitung von Schutzmaßnahmen und Empfehlungen zur Risikominimierung

 

3. Organisation des Arbeitsschutzes

  • Mitwirkung beim Aufbau und bei der Weiterentwicklung eines Arbeitsschutzmanagementsystems (z. B. nach ISO 45001 oder SCC), idealerweise auf Basis der Software-Lösung AUDITOR plus)
  • Unterstützung bei der Erstellung von Betriebsanweisungen und Notfallplänen
  • Beratung bei der Organisation der Ersten Hilfe und des Brandschutzes

 

4. Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter

  • Planung von Sicherheitsunterweisungen
  • Sensibilisierung der Mitarbeiter für sicherheitsgerechtes Verhalten
  • Organisation von Fort- und Weiterbildungen im Bereich Arbeitsschutz

 

5. Unfallverhütung und Prävention

  • Untersuchung von Arbeitsunfällen und Beinaheunfällen
  • Erarbeitung von Maßnahmen zur Unfallverhütung
  • Unterstützung bei der Umsetzung von präventiven Schutzmaßnahmen

 

6. Zusammenarbeit mit Betriebsarzt und Behörden

  • Enge Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt bei allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
  • Unterstützung bei Behördenterminen, Prüfungen oder Begehungen durch Aufsichtsorgane
  • Dokumentation und Nachweise für Audits und Zertifizierungen

Sie haben Fragen? Lassen Sie sich unverbindlich beraten.

INDUSTRIE

  • Chemische Industrie und Pharmaindustrie
  • Metallverarbeitung und Maschinenbau
  • Lebensmittelindustrie
  • Energieerzeugung und -versorgung

BAUWIRTSCHAFT

  • Tiefbau und Hochbau
  • Straßenbau
  • Kanalbau

KOMMUNEN & ÖFFENTLICHER DIENST

  • Städte und Gemeinden
  • Bauhöfe und kommunale Betriebe
  • Öffentliche Verwaltungen

ABWASSERWIRTSCHAFT

  • Klärwerke und Abwasserverbände
  • Kanalnetzbetreiber
  • Wasserwirtschaftsämter

 

Branchenspezifische Beratung anfragen


Wann brauche ich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)?

Unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG § 5) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Die genaue Betreuungszeit richtet sich nach der DGUV Vorschrift 2 und hängt von Ihrer Unternehmensgröße und Branche ab.

Kann ich die Sifa-Betreuung extern beauftragen?

Ja, die Bestellung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit ist nicht nur möglich, sondern für viele Betriebe die wirtschaftlichste Lösung. Sie erhalten damit Zugang zu erfahrenen Sicherheitsingenieuren ohne die Kosten einer Festanstellung.

Was passiert, wenn ich keine Sifa bestelle?

Unternehmen, die keine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen, riskieren die Gesundheit ihrer Beschäftigten, verlieren Rechtssicherheit und gefährden ihre Reputation – womit sie sowohl persönliche als auch wirtschaftliche Konsequenzen in Kauf nehmen. Wenn Sie trotz Verpflichtung keine Sifa bestellen oder eine behördliche Anordnung ignorieren, kann das Bußgelder bis 25.000€ zur Folge haben. Das finanzielle Risiko liegt schnell im fünfstelligen Bereich – und ist damit deutlich höher als die Kosten einer professionellen sicherheitstechnischen Betreuung.

Wie oft muss die Sifa im Betrieb sein?

Die Einsatzzeit richtet sich nach der DGUV Vorschrift 2 und hängt von mehreren Faktoren ab: Anzahl der Beschäftigten, Gefährdungspotenzial Ihrer Branche und gewähltes Betreuungsmodell (Regelbetreuung oder alternative bedarfsorientierte Betreuung).

Übernimmt die Sifa auch die Gefährdungsbeurteilung?

Die Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen gehört nicht zu den Kernaufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Auf Anfrage erstellen wir jedoch alle erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen nach ArbSchG, BetrSichV, GefStoffV, BioStoffV und weiteren Verordnungen.

Was unterscheidet unser Ingenieurbüro von anderen Sifa-Anbietern?

Unsere Sicherheitsingenieure haben langjährige Berufserfahrung und kennen die spezifischen Anforderungen in Industrie, Bau und Kommunen.


Sicherheitstechnische Betreuung im Ruhrgebiet und ganz NRW

Ingenieurbüro Verhoeks betreut Unternehmen im gesamten Ruhrgebiet: Bottrop, Essen, Oberhausen, Duisburg, Gelsenkirchen, Gladbeck, Bochum, Dortmund und darüber hinaus im Münsterland und ganz Nordrhein-Westfalen. Als ortsansässiges Ingenieurbüro kennen wir die regionalen Besonderheiten und sind schnell vor Ort – für Begehungen, Beratungen und alle weiteren Fragen zum Arbeitsschutz.