Unterweisungen sind wichtige Bausteine im zeitgemäßen Arbeitsschutz. Als Arbeitgeber können Sie Ihre Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz auf Ihre Führungskräfte schriftlich delegieren. Diese sind dann dafür verantwortlich, dass die Beschäftigten unter anderem über die richtigen Arbeitsabläufe, mögliche Gefährdungen, die erforderlichen Schutzmaßnahmen, Sicherheitskennzeichnungen und das korrekte Verhalten bei Störungen und Notfällen im Betrieb informiert sind.
Entscheidend ist, dass alle Maßnahmen im Arbeits- und Gesundheitsschutz von den Beschäftigten verstanden, akzeptiert und umgesetzt werden.
Unterweisungen sind damit ein fester Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes. Die Verpflichtung zur Unterweisung ergibt sich aus einer Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und anderen Vorschriften, zum Beispiel DGUV Vorschrift 1 und Betriebssicherheitsverordnung.
Leistungen Ingenieurbüro Verhoeks
Wir bieten langjährige Erfahrungen und zahlreiche Qualifikationen bei der Durchführung von Arbeitsschutz-Unterweisungen in den folgenden Bereichen:
- Arbeiten in abwassertechnische Anlagen
- Arbeiten in Betrieben der Fernwärmeversorgung
- Arbeitsschutz auf Baustellen
- Verantwortung der Führungskräfte im Arbeitsschutz
- Arbeitsschutz beim Einsatz von Fremdfirmen
Wir bieten auch Unterweisungen für Atemschutzgeräte an, die bei der Flucht- und Selbstrettung eingesetzt werden.
Unterweisung Sauerstoffselbstretter
Sauerstoffselbstretter (SSR) sind umluftunabhängige und frei tragbare Atemschutzgeräte zur Selbstrettung. Personen, die einen Sauerstoffselbstretter tragen, können beim Auftreten gesundheitsschädlicher Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube beziehungsweise bei Sauerstoffmangel in einen sicheren Bereich fliehen oder auf Hilfe warten.
Die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und die DGUV-Regel 112-190 „Atemschutzgeräte“ schreiben vor, dass Nutzerinnen und Nutzer von Sauerstoffselbstrettern vor der ersten Benutzung und danach mindestens einmal jährlich eine theoretische Unterweisung erhalten müssen.
Nach Abschluss der theoretischen Unterweisung ist mit Ernstfall- oder Übungsgeräten das Öffnen und das richtige Anlegen der Geräte zu üben (Trageübung).
Die Unterweisung darf nur durch eine geeignete Person abgehalten werden, die spezifische Kenntnisse für diesen Zweck besitzt. Diese Voraussetzungen erfüllen Personen, die zum Beispiel bei Hauptstellen für das Grubenrettungswesen, Feuerwehrschulen, Herstellern von Atemschutzgeräten ausgebildet und regelmäßig (mindestens alle 5 Jahre) fortgebildet wurden.
Ausrüstung und Qualifikation für Sauerstoffselbstretter
Wir besitzen die Qualifikation und die Übungsgeräte zur Durchführung der Unterweisung in Theorie und Praxis für Sauerstoffselbstretter der folgenden Hersteller:
- Dräger Oxy K30/50 S
- Dräger Oxy 3000
- MSA Auer SSR 30