Sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2

Als Arbeitgeber sind Sie für die Erhaltung der Gesundheit Ihrer Beschäftigten verantwortlich. Dazu zählt die Vermeidung von Arbeitsunfällen ebenso wie präventiver Gesundheitsschutz. Setzen Sie auf nachhaltigen Arbeits- und Gesundheitsschutz, um Arbeitsbedingungen und Betriebsabläufe zu verbessern. So stärken Sie auch die Motivation Ihrer Beschäftigten, senken Ausfallzeiten und legen die Basis für optimale wirtschaftliche Ergebnisse.

Wenn Sie als Unternehmer oder Unternehmerin Beschäftigte haben, müssen Sie sich sicherheitstechnisch beraten lassen – das schreibt der Gesetzgeber vor. Maßgebend sind hierbei die Vorgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2 Ihres zuständigen Unfallversicherungsträgers.

Die sicherheitstechnische Betreuung besteht aus

  • der Grundbetreuung und
  • der betriebsspezifischen Betreuung.

 

Für die Grundbetreuung legt die DGUV Vorschrift 2 Ihres Unfallversicherungsträgers die Einsatzzeiten und die Aufgaben fest. Der Umfang der betriebsspezifischen Betreuung wird von Ihnen selbst ermittelt.

Leistungen Ingenieurbüro Verhoeks

Unterstützung beim Aufbau einer rechtssicheren Arbeitsschutzorganisation
Beratung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung
Organisation der Ersten Hilfe und des Brandschutzes
Erstellung von Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen und Biostoffen
Erstellung von Betriebsanweisungen für Maschinen und Arbeitsverfahren
Durchführung von Arbeitsplatzbegehungen mit Dokumentation von Verbesserungsmaßnahmen
Unterstützung bei der Ermittlung der betriebsspezifischen Betreuung