Die Gefährdungsbeurteilung zu Arbeitsstätten, Arbeitsplätzen, Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeiten basiert auf dem § 5 des deutschen Arbeitsschutzgesetzes. Das Ziel der Beurteilung und Gefahrenanalyse ist es, die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und festzustellen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.
In der Betriebssicherheitsverordnung, der Gefahrstoffverordnung und der Biostoffverordnung sind Gefährdungsbeurteilungen aufgegriffen und verankert worden.
Unsere Sicherheitsingenieure erstellen
die Gefährdungsbeurteilung, nach Arbeitsschutzgesetz, nach Betriebssicherheitsverordnung und
nach Biostoffverordnung, sowie die Gefährdungsanalyse Gefahrstoffe. Wir betreuen Sie in NRW und auch darüber hinaus.

Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz